07.02.2012
Wie hoch kann die Sicht-, Wind-, Lärmschutzwand gebaut werden? Drucken

Rechtlich gesehen kann die Frage nur von Ihrer Baubehörde abschließend beantwortet werden. In manchen Bundesländern gilt, auf der Grundstücksgrenze sind 2 m Höhe erlaubt, Höhen darüber hinaus bedürfen einer Baugenehmigung und des Einverständnisses bzw. der Erlaubnis des Nachbarn. Ansonsten muss ein Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Dies sind aber nur allgemeine Infos. Wichtig: Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Baubehörde über die zulässige Höhe und Vorschriften!

Nun zu den Technischen Daten:

Die Wandelemente gibt es bis zu einer Höhe von 2,40 m.

Natürlich lassen sich die Wandelementen kürzen, die Elemente können vor Ort mit einer Handkreissäge, mit Hartmetallsägeblatt, zugeschnitten und auf die "richtige" Höhe gebracht werden. Durch diese Möglichkeit der Bearbeitung kann die Sichtschutzwand oder Windschutzwand sehr einfach an bestehenden Geländeunebenheiten angepasst werden.

Die Höhe ist momentan auf 240 cm beschränkt. (Weitere Infos auf Anfrage)