| Wie hoch kann die Sicht-, Wind-, Lärmschutzwand gebaut werden? |
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Rechtlich gesehen kann die Frage nur von Ihrer Baubehörde abschließend beantwortet werden. Grundsätzlich gilt, auf der Grundstücksgrenze sind 2 m Höhe erlaubt, Höhen darüber hinaus bedürfen einer Baugenehmigung und des Einverständnis/Erlaubnis des Nachbarn. Ansonsten muss ein Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Dies sind aber nur allgemeine Infos. Wichtig: Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Baubehörde über die zulässige Höhe und Vorschriften! Nun zu den Technischen Daten: Die Wandelemente gibt es in drei verschiedenen Höhen: 60 cm, 90 cm und 120 cm Aus diesen Höhen lassen sich dann die verschiedenen Höhen realisieren; z.B.: ein 60er und ein 90er Wandelement ergeben zusammen 150 cm oder ein 120er und ein 90er Wandelement zusammen eine Höhe von 210 cm. Natürlich lassen sich mit den Wandelementen auch andere Höhen aufbauen, die Elemente können vor Ort mit einer Handkreissäge, mit Hartmetallsägeblatt, zugeschnitten und auf die "richtige" Höhe gebracht werden. Durch diese Möglichkeit der Bearbeitung kann die Sichtschutzwand oder Windschutzwand, sehr einfach an bestehenden Geländeunebenheiten angepasst werden. Die Höhe ist momentan auf 240 cm beschränkt. (Weiter Infos auf Anfrage)
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